Die Hundetaxe beträgt 80 Franken und muss bis spätestens am 31. August bei der Finanzverwaltung bezahlt werden. Hunde, welche am 1. August noch nicht sechs Monate alt sind, bleiben für das laufende Jahr taxenfrei. Es wird jedoch empfohlen, trotzdem bei der Finanzverwaltung kostenlos eine Hundemarke zu beziehen, damit das Tier registriert werden kann.
Seit 1. Januar 2013 ist das neue kantonale Hundegesetz in Kraft. Dieses bringt für die Hundehalterinnen und -halter wesentlichen Neuerungen: