Die Hundetaxe beträgt CHF 100.00 und muss bis spätestens am 31. August bei der Finanzverwaltung bezahlt werden. Hunde, welche am 1. August noch nicht sechs Monate alt sind, bleiben für das laufende Jahr taxfrei. Es wird jedoch empfohlen, den Hund trotzdem anzumelden, damit die Registration erfolgen kann.
Seit 1. Januar 2013 ist das neue kantonale Hundegesetz in Kraft. Dieses bringt für die Hundehalterinnen und -halter wesentliche Neuerungen:
- Hunde dürfen im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.
- Hunde müssen an bestimmten Orten an der Leine gehalten werden.
- Es dürfen nicht mehr als drei Hunde gleichzeitig ausgeführt werden.
- Hundekot ist von sämtlichen Grundstücken im Dritteigentum zu entfernen.
- Eine Haftpflichtversicherung für die Risiken der Hundehaltung ist obligatorisch.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Homepage der kantonalen Volkswirtschaftsdirektion.