Gemeinde Aegerten

Baugesuch / Baubewilligungsverfahren

Baugesuch / Baubewilligungsverfahren

Dem Laien erscheint das Verfahren rund um eine Baubewilligung oft komplex. Unsere Fachleute kennen die Verfahren und Anforderungen an die Gesuchsunterlagen und können Sie als Bauherrschaft entlasten. Unnötiger Ärger lässt sich vermeiden, wenn Bauabsichten frühzeitig mit der Bauverwaltung besprochen werden. Eine telefonische Anmeldung lohnt und empfiehlt sich immer.


Wir sind bestrebt, das Baubewilligungsverfahren möglichst zügig durchzuführen. Dies bedingt, dass die Gesuchsformulare vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen versehen sind. Bei grösseren Bauvorhaben empfiehlt es sich, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen. Dadurch können vorhandene Auflagen bereits in der Projektierung mitberücksichtigt werden.

Allgemeines

Bauten, Anlagen und Einrichtungen gemäss bernischem Baugesetz erfordern eine Baubewilligung. Dies gilt insbesondere für:

• Die Erstellung (Neubau), die wesentliche Änderung (Umbau, Anbau), die wesentliche Zweckänderung (z.B. aus Mehllager wird Wohnraum) und den Abbruch von Gebäuden, Gebäudeteilen und sonstigen Bauten.
• Errichtung oder Erweiterung von Lager- und Abstellplätzen, Ablagerungs- und Materialentnahmestellen (z.B. Kiesgruben).
• Wesentliche Terrainveränderungen (Aufschüttungen, Abgrabungen).

Keine Baubewilligung ist erforderlich für

• Bauvorhaben die der eidgenössischen Gesetzgebung unterliegen.
• Reine Unterhaltsarbeiten, geringfügige Bauvorhaben und für eine kurze Dauer erstellte Bauten und Anlagen.
• Anlagen zur Gewinnung von erneuerbarer Energie (jedoch Meldepflichtig)


Ohne Baubewilligung darf nicht gebaut werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Vorhaben eine Baubewilligung benötigt, so kontaktieren Sie bitte die Bauverwaltung.

Bauprofile

Beim Einreichen des Baugesuches sind die Umrisse des Bauvorhabens im entsprechenden Gelände zu markieren (Ecken, Höhen, Dachneigung, Dachlinien, Dachbrüstung bei Flachdächern, Höhe Erdgeschossboden). Profile sind stehen zu lassen bis eine Baubewilligung erteilt oder ein Bauabschlag erfolgt ist. Keine Profile müssen aufgestellt werden, wenn es sich um ein Bauvorhaben im vereinfachten Baubewilligungsverfahren handelt und die Zustimmungen der betroffenen Nachbarn vorhanden sind (Art. 27 BewD).

Tipps zur Beschleunigung des Verfahrens

Nebst den Behörden können auch die Gesuchstellenden zu einem raschen und effizienten Verfahrensablauf beitragen durch
• Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Bauverwaltung
• Einholen von Informationen über geltende und allenfalls in Aussicht stehende neue Vorschriften.
• Einreichen der vollständigen Gesuchformulare und Pläne in der verlangten Anzahl. Die Anzahl ist auf den jeweiligen Formularen angegeben.
• Beilegen der begründeten Ausnahmegesuche.
• Bei Unsicherheiten vorher auf der Bauverwaltung nachfragen, welche Unterlagen einzureichen sind.
• Datum und Unterschrift der Gesuchstellenden und Projektverfassenden und falls nötig der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer auf dem Baugesuch und den Projektplänen nicht vergessen.

elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern


Seit Oktober 2019 können Sie Ihr Baugesuch auch elektronisch einreichen. Mit e-Bau wird der Baubewilligungsprozess im Kanton Bern vereinfacht und künftig elektronisch abgewickelt.

Mit dem untenstehenden Link gelangen Sie direkt auf der Seite von e-Bau, um ein Baugesuch einzureichen.

Bauabteilung
Baubewilligung

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