Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken, Versicherungen oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.
Dieses wird von der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ausgestellt. Das Merkblatt liefert Ihnen die nötigen Informationen.