Die Anlagen dienen in erster Linie für Zwecke der Gemeinde, der Schule und des Kindergartens, des Zivilschutzes und der Feuerwehr. Zudem können sie an Vereine, Organisationen und Drittpersonen vermietet oder zur Verfügung gestellt werden. Die Aussenanlagen (Rasenplatz und Kunststoffplatz) stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung, sofern sie nicht durch die Schule oder Vereine benützt werden.