Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption oder durch Einbürgerung erworben werden.
Die Einbürgerung erfolgt im ordentlichen oder im erleichterten Verfahren.
Erleichterte Einbürgerung
Ausländische Ehegatten oder Kinder von Schweizer Staatsangehörigen sowie junge AusländerInnen der dritten Generation haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine erleichterte Einbürgerung.
Für die erleichterte Einbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration zuständig. Dort erhalten Sie die Gesuchsunterlagen sowie alle weiteren Auskünfte.
Staatssekretariat für Migration
Abteilung Bürgerrecht
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern
E-Mail: einbuergerung@sem.admin.ch
Telefon: 058 465 11 11
Ordentliche Einbürgerung
Ausländerinnen und Ausländer können das Schweizer Bürgerrecht erwerben, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.
Alle Auskünfte erhalten Sie auf der Website des Zivilstands- und Bürgerrechtsdienstes des Kantons Bern.
Für die Aushändigung der Formulare und weitere Auskünfte sind wir als Ihre Wohnsitzgemeinde zuständig. Sie erreichen uns unter 032 374 74 00, gemeinde@aegerten.ch oder am Schalter der Gemeindeschreiberei, vorzugsweise mit Terminvereinbarung.