Der Ausweis über den registrierten Familienstand bzw. Familienschein dient schweizerischen Staatsangehörigen zum Nachweis erbrechtlicher Verwandtschaftsverhältnisse.
Dieses Dokument gibt Auskunft über den aktuellen Zivilstand sowie über alle ehelichen und nicht ehelichen Kinder einer Person.
Ausländische oder eingebürgerte Personen können damit den in der Schweiz registrierten Familienstand nachweisen. Eine Ausstellung ist nur möglich, wenn der ausländische Staatsangehörige nach dem 31. Dezember 2004 in der Schweiz ein Zivilstandsereignis (z. B. Eheschliessung oder Geburt eines Kindes) hatte. Das Dokument ist erst ab Datum des ersten Zivilstandsereignisses in der Schweiz, unter Vorbehalt sämtlich gemeldeter ausländischer Zivilstandsereignisse, vollständig