Gestützt auf das revidierte Energiegesetz (EnG) hat der Bundesrat eine Kennzeichnungspflicht für elektrische Energie erlassen. Demnach haben Energieversorgungsunternehmen ihre Endkundinnen und Endkunden mindestens einmal pro Jahr über die Herkunft der bezogenen Energie zu informieren. Sie werden von uns jeweils per Rechnungsbeilage informiert.
Die Energie- und Netznutzungspreise werden von der Geschäftsleitung jeweils im Herbst für das darauffolgende Jahr festgelegt. Welches Stromprodukt Sie haben, können Sie Ihrer Gebührenrechnung entnehmen.
In diesem Kurzfilm erfahren Sie, wie unsere Strompreise entstehen. Viel Spass beim Anschauen.