Die Feuerungskontrolle sorgt für die Begrenzung des Schadstoffausstosses, indem sie die Schadstofffrachten im Rauchgas reduziert. Gleichzeitig erhöht sie den durchschnittlichen Wirkungsgrad der Anlagen und senkt damit den Brennstoffverbrauch.
Nach den gesetzlichen Vorschriften überprüft die kommunale Feuerungskontrolle alle zwei Jahre, ob in Zusammenhang mit dem Betrieb von Gas- oder Ölfeuerungsanlagen die Emissionsgrenzwerte der Luftreinhalteverordnung eingehalten werden. Dies gilt für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 350 Kilowatt. Grössere Anlagen werden direkt durch die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion überprüft. Diese kantonale Stelle ist auch für die Abgasmessungen aller Holzheizungen mit einer Leistung von über 70 Kilowatt zuständig.
Erfüllen die gemessenen Abgaswerte einer Heizungsanlage die Bestimmungen nicht, wird dem Heizungsbetreiber eine Einregulierungs- oder eine Sanierungsfrist auferlegt. Als Fachperson ist der Feuerungskontrolleur in der Lage, Sie bei Heizungsstörungen und -problemen kompetent zu beraten.
Feuerungskontrolleur:
Sascha Dietrich
Südstrasse 22
2504 Biel
Telefon 079 733 46 79
Email: s.dietrich.gmbh@gmail.com
Mit der Aufhebung des Kaminfegermonopols sind die Eigentümer ab dem 1.1.2021 für die Reinigung von Heizungen zuständig. Wer die Reinigung übernimmt, bleibt dem Eigentümer vorbehalten. Einzige Voraussetzung: der beauftragte Betrieb muss konzessioniert sein. Weshalb es wichtig ist, Heizungen, Öfen oder andere Feuerungsanlagen regelmässig reinigen zu lassen und wie häufig das geschehen soll, erfahren Sie im Merkblatt der GVB.