Die Abwasserleitungen der Basis- und Detailerschlissung sind öffentliche Leitungen und verbleiben zu Eigentum, Unterhalt und Erneuerung der Gemeinde.
Die Hausanschlussleitungen sind private Leitungen und verbinden ein Gebäude oder eine Gebäudegruppe mit dem öffentlichen Leitungsnetzt. Die Kosten für die Erstellung und für den Unterhalt der Hausanschlussleitungen sind von den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zu tragen.
Vom Gebäude bis zur öffentlichen Kanalisation sind die Abwässer gemäss Entwässerungssystem des GEP (genereller Entwässerungsplan) abzuleiten.
Die Gemeindeverwaltung stellt den Grundeigentümern jährlich eine Akontorechnungen per 31. August. Die Abrechnung erfolgt jährlich per Ende Februar. Bei Fragen zu den Gebühren oder den Rechnungen wenden Sie sich bitte an die Finanzverwaltung.