Eine optimale Sicht fördert die Verkehrsübersicht und-sicherheit auf öffentlichen Strassen sowie auf Geh- und Radwegen. Auf folgendes ist beim Zurückschneiden Ihrer Bepflanzung zu achten:
- 50 Zentimeter seitlicher Abstand vom Fahrbahnrand
- Der Lichtraum von 4.50 Metern Höhe über den Strassen und
- 2.50 Metern Höhe über den Geh- und Radwegen ist von Ästen freizuhalten
- Die Wirkung der Beleuchtung für Verkehrsflächen darf nicht beeinträchtigt werden
- Bei gefährlichen Strassenstellen – insbesondere bei Kurven, Einmündungen und Kreuzungen – ist der Seitenbereich ausreichend freizuhalten
- Bäume und grössere Äste, die der Witterung nicht genügend Wiederstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, sind zu beseitigen