Bei der Bewertung der Baudenkmäler wird zwischen den Kategorien «schützenswert» und «erhaltenswert» unterschieden. Schützenswerte Baudenkmäler sollen wegen ihrer bedeutenden architektonischen Qualität oder ihrer ausgeprägten Eigenschaften ungeschmälert bewahrt werden. Erhaltenswerte Baudenkmäler sollen wegen ihrer ansprechenden architektonischen Qualität oder ihrer charakteristischen Eigenschaften geschont werden.
Weitere Informationen zu Baudenkmälern, der Revision des Bauinventares und Informationen für die Eigentümer und Eigentümerinnen finden Sie auf der Homepage der Bildungs- und Kulturdirektion.