Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen
Gemeinde Aegerten

Einbürgerungsgesuch stellen

Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption oder durch Einbürgerung erworben werden.

Die Einbürgerung erfolgt im ordentlichen oder im erleichterten Verfahren.

Erleichterte Einbürgerung
Ausländische Ehegatten oder Kinder von Schweizer Staatsangehörigen sowie junge AusländerInnen der dritten Generation haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine erleichterte Einbürgerung.

Für die erleichterte Einbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration zuständig. Dort erhalten Sie die Gesuchsunterlagen sowie alle weiteren Auskünfte.

Staatssekretariat für Migration
Abteilung Bürgerrecht
Quellenweg 6

3003 Bern-Wabern

E-Mail: einbuergerung@sem.admin.ch
Telefon: 058 465 11 11

Ordentliche Einbürgerung
Ausländerinnen und Ausländer können das Schweizer Bürgerrecht erwerben, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.

Alle Auskünfte erhalten Sie auf der Website des Zivilstands- und Bürgerrechtsdienstes des Kantons Bern.

Für die Aushändigung der Formulare und weitere Auskünfte sind wir als Ihre Wohnsitzgemeinde zuständig. Sie erreichen uns unter 032 374 74 00, gemeinde@aegerten.ch oder am Schalter der Gemeindeschreiberei, vorzugsweise mit Terminvereinbarung.

Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst
Fremdenkontrolle
Wohnen und Umziehen

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen