Testamente
Bei der Gemeindeschreiberei können gegen eine Gebühr von Fr. 30.00 Testamente ortsansässiger Personen hinterlegt werden. Der Austausch von abgeänderten Testamenten erfolgt kostenlos. Bei der Entgegennahme oder der Herausgabe einer letztwilligen Verfügung muss sich die betroffene Person ausweisen und das Original der Aufbewahrungsbescheinigung vorlegen. Ein Testament ist nur gültig, wenn es von Hand geschrieben, mit Ort, vollständigem Datum und Unterschrift versehen oder von einem Notar beurkundet ist.
Patientenverfügungen & Bestattungsratgeber
Die Plattform "DeinAdieu" bietet viele nützliche Informationen im Hinblick auf medizinische Behandlung, Betreuung, Sterben und Tod. Hier finden sich auch Vorlagen zu Patientenverfügungen und Testamenten.
Vorsorgeaufträge
Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine Person eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen damit beauftragen, für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Sorge für die Person oder das Vermögen zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten (Art. 360 des Zivilgesetzbuches ZGB). Der Hinterlegungsort des Vorsorgeauftrages ist frei wählbar und liegt im Ermessen der auftraggebenden Person. Ab sofort besteht die Möglichkeit, Vorsorgeaufträge bei der zuständigen Gemeindeverwaltung sicher zu deponieren. Für die Hinterlegung wird eine Gebühr von Fr. 30.00 erhoben. Es ist Sache der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), bei Kenntnisnahme von der Urteilsunfähigkeit einer Person zu prüfen, ob ein Vorsorgeauftrag errichtet wurde.