Ist ein Familienmitglied verstorben, so melden Sie dies bitte raschmöglich der Gemeindeschreiberei, geben die Personalien der Verstorbenen oder des Verstorbenen an. Wir werden danach die nötigen Mutationen im Einwohnerregister vornehmen und mit Ihnen einen Termin für die Aufnahme des Siegelungsprotokolls vereinbaren.