Der Gemeinderat ist die Exekutivbehörde der Gemeinde. Er führt die Gemeinde, plant deren nachhaltige Entwicklung und koordiniert die Geschäfte. Der Gemeinderat besteht aus fünf Mitgliedern. Jedes Mitglied steht einem Verantwortungsbereich (Ressort) vor. Die Ratsmitglieder werden mittels Urnenwahl nach dem Proporzverfahren für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt, der Gemeindepräsident nach dem Majorzverfahren. Die Wahlen von Gemeinderat und Präsident finden jeweils um zwei Jahre verschoben statt.
Hier finden Sie das Leitbild und den Massnahmenplan für die Jahre 2021 - 2024