Die Gemeindeversammlung ist das höchste Organ der Einwohnergemeinde Aegerten (Legislative). Wichtige Entscheidungen , wie die Genehmigung des Budgets, Änderungen des Organisations- und Baureglements (alle übrigen Reglemente unterstehen dem fakultativen Referendum) und grössere finanzielle Verpflichtungen werden in diesem Gremium diskutiert und beschlossen. Die Stimmberechtigten treffen sich einmal pro Jahr zu einer ordentlichen Versammlung (im Dezember) und ansonsten bei Bedarf.
Stimmberechtigt ist, wer die Schweizer Staasbürgerschaft besitzt, mindestens 18 Jahre alt und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft ist. Selbstverständlich dürfen auch Nichtstimmberechtigte an der Gemeindeversammlung teilnehmen.
Gemäss Art. 38 des Organisationsreglementes beschliesst die Gemeindeversammlung:
den Erlass und die Änderungen des Organisationsreglementes
das Reglement über Abstimmungen und Wahlen
die baurechtliche Grundordnung
alle übrigen Reglemente, sofern ein fakultatives Referendum zustande kommt
den Voranschlag und die Steueranlage
Ausgaben von mehr als 150'000 Franken
spezialfinanzierte Ausgaben von mehr als 500'000 Franken
den Beitritt in oder den Austritt aus einem Gemeindeverband
Die Gemeindeversammlung findet in der Mehrzweckhalle statt.
Anzahl Stimmberechtigte:
Anwesende:
Stimmbeteiligung:
Dauer: 19.30 -
Traktanden:
1. Finanzplan und Investitionsprogramm 2025 - 2029
Orientierung und Kenntnisnahme
2. Budget 2025
Genehmigung inkl. Festsetzen der Steueranlage und der Liegenschaftssteuern
3. Datenaufsichtsbericht 2023
Kenntnisnahme
4. Orientierungen des Gemeinderats
5. Verschiedenes
Die Gemeindeversammlung findet in der Mehrzweckhalle statt.
Anzahl Stimmberechtigte: 1'562
Anwesende: 177
Stimmbeteiligung: 11,33%
Dauer: 19.30 - 21.15 Uhr
Traktanden:
1. Ortsantennenanlage; Entwidmung und Veräusserung / Anpassungen im Organisationsreglement und im Reglement der Energieversorgung und der Gemeinschaftsantennenanlage EVA Aegerten
(Orientierung, Beratung und Beschlussfassung bezüglich:
a) Entwidmung der Ortsantennenanlage
b) Veräusserung der Ortsantennenanlage an die GIB-Solutions AG, Schlieren
c) Anpassungen im Organisationsreglement unter Vorbehalt der Zustimmung unter a) und b)
d) Anpassungen im Reglement der Energieversorgung und der Gemeinschaftsantennenanlage EVA Aegerten unter Vorbehalt der Zustimmung unter a) und b).
2. Verschiedenes