Die Gemeindeversammlung ist das höchste Organ der Einwohnergemeinde Aegerten (Legislative). Wichtige Entscheidungen , wie die Genehmigung des Budgets, Änderungen des Organisations- und Baureglements  (alle übrigen Reglemente unterstehen dem fakultativen Referendum) und grössere finanzielle Verpflichtungen werden in diesem Gremium diskutiert und beschlossen. Die Stimmberechtigten treffen sich einmal pro Jahr zu einer ordentlichen Versammlung (im Dezember) und ansonsten bei Bedarf.
Stimmberechtigt ist, wer die Schweizer Staasbürgerschaft besitzt, mindestens 18 Jahre alt und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft ist. Selbstverständlich dürfen auch Nichtstimmberechtigte an der Gemeindeversammlung teilnehmen.
Gemäss Art. 38 des Organisationsreglementes beschliesst die Gemeindeversammlung:
    den Erlass und die Änderungen des Organisationsreglementes
    das Reglement über Abstimmungen und Wahlen
    die baurechtliche Grundordnung
    alle übrigen Reglemente, sofern ein fakultatives Referendum zustande kommt
    den Voranschlag und die Steueranlage
    Ausgaben von mehr als 150'000 Franken
    spezialfinanzierte Ausgaben von mehr als 500'000 Franken
    den Beitritt in oder den Austritt aus einem Gemeindeverband